Höhenkontrolle am Rendsburger Kanaltunnel
Für viele Verkehrsteilnehmer ist die Höhenkontrolle ein leidiges Thema. Wird sie durch überhohe Fahrzeuge ausgelöst, führt das oft zu Verkehrsbehinderungen bis hin zu Staus. Auf dieser Seite erfahren Sie, warum die Höhenkontrolle notwendig ist, was unternommen wurde, um die Zahl der Auslösungen zu minimieren und welche Erfolge diese Maßnahmen bereits erzielt haben.
Allgemeines
Die Kontrolle der Fahrzeugabmessungen dient der Sicherheit aller Tunnelnutzer. Während der Bauphase ist die Kontrolle um so wichtiger, da nur eine Tunnelröhre genutzt werden kann. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und der Verkehrsfreigabe beider Röhren wird die Höhenkontrolle voraussichtlich weiterhin aktiv sein, um die Sicherheit aller Tunnelnutzer zu gewährleisten.
Die Höhenkontrolle ist keine eigens für den Rendsburger Kanaltunnel erdachte Maßnahme. Durch das Zusammenspiel der Bauarbeiten und des vorübergehenden Wegfalls einer Röhre werden durch Höhenkontrolle ausgelöste Sperrungen und Staus am Rendsburger Kanaltunnel jedoch intensiver wahrgenommen.
Bauliche Gründe für die Höhenkontrolle
Wegen seiner Abmessungen erlaubt der Tunnel nur eine bestimmte Durchfahrtshöhe. Fährt ein zu hohes Fahrzeug in den Tunnel , so können sowohl am Bauwerk als auch am Fahrzeug Schäden entstehen. Die technische Ausrüstung, Kameratechnik oder Beleuchtung im Tunnel könnte beschädigt werden, im schlimmsten Fall sogar die Tunneldecke. Nachfolgende Fahrzeuge würden durch abgerissene Elemente gefährdet und es könnte zu Unfällen kommen.
Zudem muss der Betrieb im Tunnel trotz der Einschränkungen, die durch die Sanierung entstehen, jederzeit möglich sein. Während der Baumaßnahmen ist lediglich eine Tunnelröhre in Betrieb, durch die der gesamte Verkehr geleitet werden muss. Wird dann eine Spur blockiert, ist ein Ausweichen im Tunnel nicht möglich. Die Höhenkontrolle hilft, solche Ereignisse zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeuge mit einer Höhe von über 4,00 m dürfen nicht durch den Tunnel fahren. Das ist keine Besonderheit des Rendsburger Kanaltunnels. Gemäß STVZO – Teil B Nummer III § 32 Absatz 2 dürfen Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen und Anhänger einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) eine höchstzulässige Höhe über 4,00 m nicht überschreiten.
Ausgelöste Höhenkontrolle
Die Höhenkontrolle löst aus, wenn ein Fahrzeug die maximale Höhe überschreitet. In diesem Fall schaltet eine Gelb-Rot-Ampel an der entsprechenden Zufahrt umgehend über Gelb auf Rot und eine Schranke kann zusätzlich den Weg versperren. Die Weiterfahrt wird verwehrt.
Maßnahmen
Um die Zahl der Auslösungen zu minimieren, sind bereits diverse Maßnahmen ergriffen worden. Gleichzeitig wurden Konzepte ausgearbeitet, die die Bildung von Staus nach einer Auslösung vermindern sollen. Diese sind:
- Erhöhung der Messtoleranzen an den Kontrollstellen
- Regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch der beteiligten Behörden
- Platzierung tunnelnaher und tunnelferner Hinweisschilder
- Vermehrte Berichte zur Höhenkontrolle in unterschiedlichen Medien
- Konzept der Polizei zur Rückführung überhoher Fahrzeuge auf der Südseite
- Ausweich- und Abstellflächen auf der Nordseite
Vorhöhenkontrolle
Neben den oben genannten Maßnahmen war seit Ende 2018 für ein Jahr eine vorgezogene Höhenkontrolle im Einsatz. Diese gab Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, die Route zu wechseln, sollte das Fahrzeug die zulässigen 4 m Höhe überschreiten.
Bei dieser Vorkontrolle handelte es sich um ein Pilotprojekt, das nur auf der Südseite des Kanals installiert wurde. Nach Auswertung des einjährigen Testbetriebs durch die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde beschlossen, diese nicht weiter zu betreiben. Die Wirksamkeit ließ sich nicht nachweisen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier und hier.
Auswertungen 2021
Die Zahl der Auslösungen der vergangenen Wochen:
KW | N1 | N2 | S1 | S2 | |
KW 32 | 1 | 2 | 0 | 3 | |
KW 31 | 2 | 0 | 0 | 0 | |
KW 30 | 0 | 2 | 0 | 0 | |
KW 29 | 0 | 0 | 0 | 3 | |
KW 28 | 2 | 0 | 0 | 2 | |
KW 27 | 1 | 0 | 0 | 0 | |
KW 26 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
KW 25 | 0 | 1 | 0 | 2 | |
KW 24 | 1 | 0 | 0 | 0 | |
KW 23 | 1 | 0 | 0 | 0 | |
KW 22 | 1 | 0 | 1 | 0 | |
KW 21 | 2 | 0 | 1 | 0 | |
KW 20 | 1 | 0 | 0 | 0 | |
KW 19 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
KW 18 | 4 | 0 | 1 | 1 | |
KW 17 | 0 | 1 | 0 | 1 | |
KW 16 | 1 | 0 | 3 | 0 | |
KW 15 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
KW 14 | 0 | 1 | 0 | 1 | |
KW 13 | 1 | 0 | 0 | 1 | |
KW 12 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
KW 11 | 0 | 1 | 0 | 0 | |
KW 10 | 1 | 2 | 1 | 0 | |
KW 09 | 0 | 2 | 0 | 0 | |
KW 08 | 0 | 0 | 1 | 0 | |
KW 07 | 1 | 0 | 0 | 3 | |
KW 06 | 1 | 3 | 0 | 4 | |
KW 05 | 1 | 0 | 0 | 0 | |
KW 04 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
KW 03 | 0 | 1 | 1 | 1 | |
KW 02 | 0 | 1 | 0 | 0 | |
KW 01 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Legende: N1 = Aus Jevenstedt Richtung Norden; N2 = aus Kiel Richtung Norden; S1 = Aus Fockbek Richtung Süden; S2 = Aus Rendsburg Richtung Süden
Die Übersicht für das Jahr 2020.
Die Zahlen der Auslösungen des Jahren 2019 finden Sie hier.
Eine Übersicht der Auslösungen des Jahres 2018 finden Sie hier.
Die Übersicht für das Jahr 2017 finden Sie hier.