Hinweise zur Barrierefreiheit
Auf der Grundlage von § 11 Absatz 1 Satz 2 des "Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde am 24. Juli 2002 die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV)" erlassen. Der Internetauftritt der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes berücksichtigt die Richtlinien dieser Verordnung.
Bei der Gestaltung der Internetpräsenz haben sich die Autoren an die geltenden Regeln barrierefreier Webauftritte gehalten. Diese Vorgaben wurden durch die Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C definiert und können unter Web Content Accessibility Guidelines 1.0 eingesehen werden.
Um die Zugänglichkeit zu gewährleisten, ist die Website konform zu den gültigen Web-Standards HTML-4.01 und CSS-2.0 aufgebaut. Durch den Einsatz von Cascading Style Sheets (CSS) sind Inhalt und Layout komplett voneinander getrennt. Der deklarierte Dokumenttyp ist XHTML-1.0 Transitional.
Die Zugänglichkeit (Web Accessibility) der Inhalte ist auch ohne Stylesheets, ohne JavaScript, in reinen Textbrowsern oder mittels Screenreadern gewährleistet.