Die von den Firmen installierten Anlagen der Betriebs- und Verkehrstechnik sind bislang nicht komplett mangelfrei. Es fehlen noch Teile der Dokumentation und Prüfprotokolle. Daher konnte der TÜV Nord als Fachgutachter der WSV bisher auch noch nicht die Betriebssicherheit prüfen und attestieren. Zu den Anlagen gehören:
- - die reguläre Energieversorgung sowie die Notstromversorgung,
- - Notrufeinrichtungen
- - Belüftungstechnik
- - Beleuchtungstechnik
- - Kommunikationstechnik inkl. Funk und Lautsprecher
- - Überwachungstechnik
- - Verkehrsleittechnik (Verkehrsbeeinflussungsanlagen)
- - Brandschutz- und Sicherheitstechnik
- - die zentral gesteuerte Leittechnik (ZLT).
Die Prüfung folgt einem strikten Vorgehensplan:
- Fertig- und Sicherstellung des Betriebs aller Anlagenteile
- Dokumentation durch Prüfprotokolle
- Entgegennahme der Leistungen durch die WSV im vertraglichen Sinne
- Ganzheitliche Sicherheitsüberprüfung durch den TÜV Nord.
Auf der Basis des Sicherheitsattestes des TÜV Nord wird der WSV die Oströhre dem Verkehr freigeben können.