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Kanaltunnel vierspurig befahrbar

Die Weströhre ist vorrübergehend wieder für den Verkehr freigegeben. Trotz des nun vierspurigen Verkehrs im Tunnel, bleibt das Tempolimit von 50 km/h bestehen. Grund sind die Ergebnisse einer Risikoanalyse.

WSA Kiel Holtenau - bevisphoto.de

Seit dem 29. Oktober 2016 sind beide Röhren des Kanaltunnels wieder für den Verkehr freigegeben. Das vierspurige Befahren des Tunnels ist bis Februar 2017 beantragt. Es ist das Ziel der WSV und der Arbeitsgemeinschaft, die Vereinbarung über einen baubetrieblich optimierten verlässlichen Bauzeitenplan einschließlich der Bestimmung des Bausolls sowie der Auftragssumme bis Jahresende 2016 abgeschlossen zu haben. Dann können die Bauarbeiten zur Sanierung der Weströhre nach kurzer Planungs- und Rüstzeit beginnen.

Die Befristung der Vierspurigkeit ist auch der Grund dafür, dass die Fahrbahnmarkierung nicht angepasst wurde. Sönke Meesenburg, Leiter der Planungsgruppe zum Ausbau des NOK: „Das jeweilige Entfernen und Neustreichen verursacht großen vermeidbaren Aufwand und zusätzliche Tunnelsperrungen“. In Absprache mit dem Landkreis Rendsburg-Eckernförde und der Polizei habe man sich für diese Lösung entschieden.

Derzeit ist das Tempolimit, trotz Freigabe der zweiten Röhre weiterhin auf 50 km/h beschränkt. Das war das Ergebnis einer Risikoanalyse zur Verringerung möglicher Gefahren. Da im Rampenbereich des Tunnels noch keine Mitteilleitplanken vorhanden sind und einige Sicherheitseinrichtungen noch nicht vollständig funktionieren, gilt der Tunnel weiterhin als Baustelle.